Firmung am Samstag, 27. Juni in Recklinghausen-Hochlarmark

In diesem Jahr führen wir eine Firmung im außerordentlichen lateinischen Ritus gemeinsam mit der Niederlassung in Recklinghausen durch. Fast 20 überwiegend junge Leute von der Kölner Niederlassung werden dort das hl. Sakrament der Firmung mit weiteren Kandidaten und Kandidatinnen empfangen. Über Wochen und Monate wurden sie auf dieses Sakrament in Katechesen und Glaubensgesprächen vorbereitet. Die Firmung findet um 10.30 Uhr in der Kirche St. Michael in Recklinghausen-Hochlarmark (Michaelstraße) statt. Firmspender ist Bischof Czeslaw Kozon, dessen Eltern aus Polen stammen. Er ist im Jahr 1951 geboren und hat bereits für die Priesterbruderschaft St. Petrus Priesterweihen gespendet. Er steht dem überlieferten Ritus sehr positiv gegenüber und hat ihn auch schon bei etlichen Gelegenheiten gefeiert. Die Priesterweihe empfing er 1979 in Kopenhagen. Nach mehreren Jahren als Pfarrer und Generalvikar, wurde er von Papst Johannes Paul II. zum Bischof von Kopenhagen ernannt und empfing von seinem Vorgänger, Bischof Martensen, am 7. Mai 1995 die Bischofsweihe. Von 2015 bis 2024 war er Vorsitzender der Nordischen Bischofskonferenz. Ich selbst durfte ihn einmal in meiner Zeit als Distriktsoberer in Kopenhagen besuchen und war beeindruckt von seiner Gastfreundschaft. Es freut mich sehr, ihn bei Gelegenheit der Firmung wieder zu sehen. Es würde mich freuen, wenn Gläubige aus unserer Niederlassung, die mit Firmkandidaten verbunden sind, den Weg mit nach Recklinghausen machen. Wer eine Mitfahrgelegenheit anbieten kann, möge sich bitte bei mir melden.

Die Firmung ist ein Sakrament, das die Taufe vollendet und ein unauslöschliches Merkmal, wie die Taufe, verleiht. Der Firmling wird durch den Heiligen Geist gestärkt, die heiligmachende Gnade wird vermehrt (was den Gnadenstand voraussetzt) und die sieben Gaben des Heiligen Geistes können sich kraft dieses Sakramentes noch tiefer in der Seele des Gefirmten entfalten. Der Gefirmte ist dazu aufgerufen, seinen Glauben treu zu praktizieren und auch öffentlich zu bekennen. Um den Glauben bekennen zu können, muss man natürlich ihn auch gründlich kennen. Leider haben auch viele praktizierende Katholiken erhebliche Defizite, was das Glaubenswissen anbelangt. Das macht sie anfällig für Irrtümer aller Art, besonders in Zeiten der Glaubenskrise. Darum sollten Gläubige ihr Glaubenswissen immer wieder anhand guter Katechismen (z.B. Weltkatechismus, Youcat) auffrischen und vertiefen, um glaubwürdige Zeugen für die Wahrheit zu sein und Anderen eine gute Orientierung zu geben.

(Pater Gerstle)

Vorwort zum Rundbrief Juni / Juli 2026

Liebe Gläubige,

das Drama von 1988 mit den unerlaubten Bischofsweihen scheint sich in der Piusbruderschaft zu wiederholen. Sie hält offensichtlich an den angekündigten Weihen am 1. Juli diesen Jahres fest. Der Vatikan hat kürzlich durch den Glaubenspräfekten, Kardinal Fernandez, unmissverständlich deutlich gemacht, dass dieser Schritt als schismatisch zu bewerten ist. Er zieht nach dem geltenden Kirchenrecht „ipso facto“ (d.h. automatisch als Tatstrafe) die Exkommunikation der weihenden Bischöfe und der neu geweihten Bischöfe nach sich. Die Unterscheidung zwischen einem Bischof, der Jurisdiktion beansprucht und Weihbischöfen, die das nicht tun, gilt jedenfalls nicht, wie dies die Piusbruderschaft behauptet, um die Entscheidung zu rechtfertigen. Nicht von ungefähr wird auch einem Weihbischof ein stillgelegtes Bistum bei der Weihe anvertraut. Nur in Unterordnung und in Einheit mit dem Papst ist ein Bischof rechtmäßiger Vertreter der Kirche und übt er legitim seine Amtsgewalt aus. Ebenso üben auch die Priester, die ein illegitimer Bischof weiht, nicht rechtmäßig ihren Dienst aus und unterliegen automatisch der Kirchenstrafe der Suspension. Gläubige dürfen von solchen Priestern deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen, z.B. in Todesgefahr, gültig und erlaubt die Sakramente empfangen. Wie im Jahr 1988 beruft sich die Piusbruderschaft ferner auf den Notstand in der Kirche infolge der Glaubenskrise. Diese ist auch nicht zu leugnen. Doch darf das niemand dazu veranlassen, eigenmächtig am Papst und der kirchlichen Hierarchie vorbei der Krise gegenzusteuern. So haben stets Kirchenspalter und Reformatoren argumentiert und gehandelt, aber nicht die Heiligen, die in der Kirche echte Reformen bewirkt haben.

Die Piusbruderschaft hat vor allem während des Pontifikats von Papst Benedikt XVI. die große Chance vergeben, den Bruch mit Papst und Kirche zu heilen und mit Rom zu einer einvernehmlichen Lösung zu finden. Bei all dem großzügigen Entgegenkommen von Seiten des Vatikans seit 2007 mit der Aufhebung der Exkommunikation ihrer vier Bischöfe durch Papst Benedikt XVI., und der großzügigen Erlaubnis zur Feier der überlieferten lateinischen Liturgie, stellt sich die Frage, wie dieser neuerliche Bruch überhaupt noch einmal geheilt werden kann. Die Piusbruderschaft besteht auf einer Revision verschiedener Texte des 2. Vatikanischen Konzils. Doch dies ist nicht vorstellbar. Außerdem hat vor allem Papst Benedikt XVI. umstrittene Aussagen des Konzils im Lichte der kirchlichen Lehre und Tradition zurecht gerückt, so dass sich hier ein wirklicher Handlungsbedarf erübrigt. Somit bleibt nur noch, dass die Piusbruderschaft eines Tages anerkennt, sich über etliche Jahrzehnte geirrt zu haben. Dies wiederum wird die Mehrheit ihrer Mitglieder mit Sicherheit strikt ablehnen und als „Verrat an Erzbischof Lefebrve“ bewerten. Insofern muss man fürchten, dass der Zug für eine künftige Einigung und Wiedereingliederung in die volle Gemeinschaft der Kirche endgültig abgefahren ist. Ob das mit allen Konsequenzen den Priestern und Gläubigen der Piusbruderschaft bewusst ist?

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Pater Bernhard Gerstle